Unsere Gruppe steht hinter den am 23. Mai 1998 beschlossenen Ethik- Richtlinien des VdHK.


Auf der Hauptversammlung am 23. Mai 1998 in Gerolstein/Eifel hat der VdHK folgende Ethik-Richtlinien zum Schutz von Höhlen und anderen Karsterscheinungen beschlossen, dass Karsterscheinungen - und insbesondere Höhlen mit ihrem Inhalt - verschiedenen Gefährdungen unterliegen:

  • Totale oder teilweise Zerstörung durch Rohstoffgewinnung oder Baumaßnahmen.
  • Eintrag von Schadstoffen durch natürliche Vorgänge oder künstliche Deponierung.
  • Überfrequentierung durch Besucher.
  • Raubgrabungen nach archäologischen, paläontologischen oder mineralogischen Funden.

Es gehört zur Ethik der organisierten Höhlenforschung in Deutschland, Maßnahmen gegen jede dieser Gefährdungsformen zu ergreifen, mit der Zielsetzung eines möglichst unveränderten Erhaltes von Karsterscheinungen und zur Abwehr zusätzlicher Reglementierungen. Dazu zählt ein verantwortlicher und respektvoller Umgang bei der Erforschung und beim Besuch von Karsterscheinungen/Höhlen, der sich weltweit in folgenden Verhaltensweisen manifestiert:

  • Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, Besitzerrechte und Rücksichtnahme auf andere Beteiligte (Anwohner, örtliche Höhlenforscher). Die Arbeit von Höhlenforschern soll respektiert werden. Vor Aufnahme von Forschungsarbeiten in einem bestimmten Objekt sollen sich andere Höhlenforscher genau über vorherige oder derzeitige Arbeiten informieren, die von den dort tätigen Höhlenforschern durchgeführt werden, um sich nicht ohne gegenseitige Absprache in deren laufende Projekte einzumischen.
  • Weiterbildung im Hinblick auf richtiges Verhalten im Sinne des Natur- und Denkmalschutzes.
  • Anwendung schonender Befahrungsmethoden (z.B. Elektrolicht, vermeiden von Zerstörung oder Verschmutzung von Speleothemen, Verzicht auf Lärm, Verzicht auf Biwaks in kleinen Höhlen, keine unnötigen Einbauten bzw. ihre Entfernung nach der Erforschung, kein Zurücklassen von Abfällen, keine Massenbegehungen von Höhlen usw.).
  • Anwendung schonender Erforschungsmethoden (keine oder unauffällige Meßpunkte, ggf. Verzicht auf die Dokumentation sehr fragiler Bereiche, Fortsetzungssuche unter Beachtung der archäologischen und paläontologischen Situation usw.). Motto: Nimm nichts mit, laß nichts zurück, zerstöre nichts und schlag nichts tot.
  • Grundsätzlicher Verzicht auf Winterbefahrungen in Fledermauswinterquartieren.
  • Kontrolle über die Befahrungsfrequenzen durch Zugangsregelungen mit dem Besitzer bzw. durch Verschluß gefährdeter Höhlen.
  • Einflußnahme auf schädigende Vorgänge in Karstgebieten bzw. im Umfeld von Höhlen (z.B. Überdüngung, Deponieprojekte, Abbauvorhaben usw.).
  • Öffentlichkeitsarbeit und Abfassung von Publikationen unter den Gesichtspunkten des Karst/Höhlenschutzes (z.B. keine exakten Lageangaben bei gefährdeten Höhlen) und einer fachlich kompetenten Information (z.B. keine persönliche Selbstdarstellung in Abenteuerberichten).
  • Bei einer begründeten Umgestaltung von Höhlen für kommerzielle Zwecke muß die Forderung einer nachhaltigen Nutzung erfüllt sein.